Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist eines der fünf Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Es ist zuständig für die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Das Gericht wurde 1953 gegründet und besteht aus mehreren Kammern, die sich mit verschiedenen Rechtsgebieten wie dem öffentlichen Baurecht, dem Beamtenrecht, dem Sozialrecht und dem Asylrecht befassen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf ist die erste Instanz in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten und entscheidet über Klagen gegen Verwaltungsakte und andere behördliche Entscheidungen. Gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
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